Arbeitsunfähigkeit - Telefon

von Anja Mertelsmann

Ab dem 7. Dezember wieder möglich

G-BA – Sonderregelung für die Arbeitsunfähigkeit – Feststellung per Telefon

Telefonische Krankschreibungen ab dem 7. Dezember 2023 nunmehr unbegrenzt möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 entschieden, die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wieder einzuführen.

Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können bis zu 5 Kalendertage telefonisch krankgeschrieben werden. Eine telefonische Folgebescheinigung ist hingegen nur möglich, wenn die Erstbescheinigung in der Praxis ausgestellt wurde.

Bild: Klaus Hausmann auf Pixabay

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