Aus- und Weiterbildungsförderung
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung werden die im SGB III verankerten Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Ausbildungssuchende und Beschäftigte weiterentwickelt und um neue Förderoptionen ergänzt.
Zum 01.04.2024 treten folgende Neuregelungen in Kraft:
- Einführung eines geförderten Berufsorientierungspraktikums mit Übernahme der entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten für kurze, auch überregionale Praktika,
- Erleichterungen zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen,
- Einführung eines Mobilitätszuschusses auf dessen Grundlage Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr übernommen werden können,
- Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter mit festen Fördersätzen und Ausweitung der Förderleistungen,
Einführung eines Qualifizierungsgeldes für Betriebe und ihre Beschäftigten, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind.