Aus- und Weiterbildungsförderung

von Anja Mertelsmann

Änderungen ab 1. April 2024

Aus- und Weiterbildungsförderung

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung werden die im SGB III verankerten Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Ausbildungssuchende und Beschäftigte weiterentwickelt und um neue Förderoptionen ergänzt.

Zum 01.04.2024 treten folgende Neuregelungen in Kraft:

  • Einführung eines geförderten Berufsorientierungspraktikums mit Übernahme der entstehenden Fahrt- und Unterkunftskosten für kurze, auch überregionale Praktika,
  • Erleichterungen zur Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen,
  • Einführung eines Mobilitätszuschusses auf dessen Grundlage Fahrtkosten für zwei Familienheimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr übernommen werden können,
  • Reform der Weiterbildungsförderung Beschäftigter mit festen Fördersätzen und Ausweitung der Förderleistungen,
    Einführung eines Qualifizierungsgeldes für Betriebe und ihre Beschäftigten, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind.

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