Hinweisgeberschutzgesetz - interne Meldestelle

von Anja Mertelsmann

Neue Dienstleistungsangebote

Hinweisgeberschutzgesetz: Aktualisierte und neue Angebote der  DNW Kooperationspartner bzgl. Einrichtung und Betrieb der internen Meldestellen

Der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. verweist auf ein neues erweitertes Angebot der Kooperationspartner zur Unterstützung bei der Einrichtung der internen Meldestelle bzw. der Verlagerung auf einen externen Anbieter.

a. Die besonderen Konditionen der Althammer&Kill GmbH für Mitglieder von UVN, also den AGV, und INW können Sie der speziellen Landing-Page für diese Kunden entnehmen: https://www.althammer-kill.de/hinweisgebersystem-verbaende. Eine Präsentation des Angebots finden Sie anbei.

Voreingestellt ist die Variante, in der das Unternehmen selbst eine Person zur Verfügung hat, die die Meldestelle hauptverantwortlich betreut. Der Dienstleister stellt in diesem Fall das (datenschutzgerechte) Tool und übernimmt eine erste Plausibilitätsprüfung. Es ist aber auch möglich, dem Dienstleister nahezu die gesamte Betreuung der Meldestelle zu übertragen. Finale Entscheidungen obliegen natürlich auch in dieser Variante den Beschäftigungsgebenden. Um die Kosten für diese Leistung zu erfahren, wählen Sie den Reiter „Hinweisgebersystem mit externer Ombudsperson“.

b. Ähnlich verhält es sich bei dem zweiten Kooperationspartner, der LegalTegrity GmbH. Die Konditionen für die Angebote ohne und mit Ombudsperson können Sie in der AGV Geschäftsstelle anfordern.
Unter folgendem Link können Sie sich eine Präsentation der Software ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=ssyM8rbFTP4&feature=youtu.be .

c. Das Angebot dieser beiden Anbieter richtet sich also vor allem an Unternehmen, die aktuell noch kein Meldesystem betreiben bzw. noch kein Konzept hierfür erstellt haben.
Für Unternehmen, die bereits ein solches System nutzen und es den Anforderungen des neuen Gesetzes entsprechend anpassen (lassen) wollen oder die eine individuelle Lösung anstreben, dürfte das  Beratungsangebot des neuen Kooperationspartners, der Fa. lexICT, von Interesse sein, welches ebenfalls in der AGV Geschäftsstelle angefordert werden kann.

 

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