Lieferkettensorgfaltsgesetz

von Anja Mertelsmann

Aktualisierte FAQ des BAFA

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette - Erneute Aktualisierung der FAQs des BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dass die Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette überwacht und durchsetzt, hat den FAQ-Bereich seiner Webseite zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) erneut aktualisiert. Hier kommen Sie zum FAQ: https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Ueberblick/ueberblick_node.html

Die Anpassungen betreffen u. a. folgende Abschnitte:

III.4: Gemeinnützige Unternehmensformen im Anwendungsbereich des LkSG
IV.7: Überblick zu Pflichten im LkSG bei Mutter- und Tochtergesellschaften
VII.1: Anforderungen an die zuständige Person für die Überwachung des Risikomanagements
XIII.2: Klarstellung zur Einreichung des ersten Berichts nach dem LkSG

Die Berichte nach dem LkSG sind erstmals zu folgenden Zeitpunkten an das BAFA zu übermitteln und auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen:

  • Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern: spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres, das im Laufe des Kalenderjahres 2023 abläuft. Der Berichtszeitraum startet am 01. Januar 2023.
  • Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern: spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres, das im Laufe des Kalenderjahres 2024 abläuft.

Der Berichtszeitraum startet am 01. Januar 2024. Bei den Berichten, die zwischen dem 01. Januar 2023 und dem 01. Juni 2024 einzureichen sind, wird das BAFA das Vorliegen und die Veröffentlichung der Berichte erstmalig zum Stichtag 01. Juni 2024 überprüfen.

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