05.11.2020 09:01
Term Sheet des BMF und BMWi
Der Presse konnten Sie bereits einige Informationen über die geplanten Hilfen des Bundes für die Zeit des Teil-Lockdowns vom 2. November bis 30. November 2020 entnehmen.
Antragsberechtigt sind:
- alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der auf Grundlage des MPK-Beschlusses vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten (direkt betroffene Unternehmen),
- Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den o.g. Maßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen (indirekt betroffene Unternehmen).
- Hotels werden als direkt betroffene Unternehmen angesehen.
Alles weitere können Sie dem Term Sheet des BMF/BMWi sowie der gemeinsamen Pressemitteilung entnehmen, die unten zum Download bereit stehen.
Gemeinsame Pressemitteilung BMWi-BMF vom 05. November 2020
BMWi - Pressemitteilung vom 5. November 2020 - außerordentliche Wirtschaftshilfen .pdf (125,7 KiB)