Positive Corona-Tests und Quarantäne - Allgemeinverfügung
Der Landkreis Harz hat in Fortsetzung seiner Allgemeinverfügungen am 31. März 2021 eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die unten zum Download bereit steht. Sie regelt u.a. die selbständige Absonderung nach positiven Tests und stellt klar welche Pflichten ein positiv getesteter – auch Mitarbeiter – hat.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 01. Juli 2021.
Vor Ostern wurde auch das Bundesinfektionsschutzgesetz geändert/ergänzt. Durch diese Gesetzesänderung in § 56 Abs. 1 IfSG ist die Absonderungsaufforderung bei einem positiven Schnelltest Basis für die nachfolgende Abrechnung der verauslagten Vergütungen mit dem Land.
Ausführlich werden wir dazu im nächsten Rundschreiben berichten.
Bild: Shafin Al Asad Protic auf Pixabay
Landkreis Harz - Allgemeinverfügung vom 31. März 2021
Landkreis Harz - Allgemeinverfügung - Absonderung - Quarantäne vom 31. März 2021.pdf (68,4 KiB)