Müssen Sie handeln? - Radon Belastung im Harz - Ausweisung von Vorsorgegebieten
Wir möchten Sie noch einmal auf die Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten im Harz und die damit verbundenen Handlungspflichten auch für Unternehmen hinweisen.
Die Ausweisung als Vorsorgegebiet bringt für Arbeitgeber ggfs. Handlungsverpflichtungen mit sich, da in den Gebieten Messungen vorgenommen werden müssen, wenn die Arbeitsplätze im Keller oder Erdgeschoss liegen. Die Messergebnisse müssen nach 18 Monaten vorliegen. Die Messdaten sind zu melden und die Gewerbeaufsichtsämter werden dies prüfen. Abhängig vom Ergebnis der Messung sind dann Maßnahmen zu ergreifen. Also eine Arbeitsschutzthematik für Ihr Unternehmen.
Die Frist endet am 30. Juni 2022. Da der Messzeitzeitraum 12 Monate beträgt und am 30. Juni 2022 abgeschlossen sein muss, besteht schon zeitnah eine Handlungsverpflichtung; genau genommen bis zum 30. Juni 2021 sollte begonnen werden.
Eine gute Zusammenfassung finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hier: BFS - Radon
Folgende Gemeinden sind im Harz mittels Allgemeinverfügungen der Länder als Radonvorsorgegebiete festgelegt. Die Allgemeinverfügung für Thüringen sieht keine Ausweisung im Harz vor. Für diese Gebiete liegen Werte vor, die den Schluss zulassen, dass dort der Referenzwert für Radon überschritten wird.
Landkreis Goslar:
Braunlage
Clausthal-Zellerfeld
Goslar-Stadt
Landkreis Harz:
Einheitsgemeinde Stadt Falkenstein/Harz
Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode
Einheitsgemeinde Stadt Ilsenburg (Harz)
Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken
Einheitsgemeinde Stadt Thale
Einheitsgemeinde Stadt Wernigerode
Landkreis Mansfeld-Südharz:
Einheitsgemeinde Stadt Allstedt
Einheitsgemeinde Stadt Arnstein
Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt
Einheitsgemeinde Lutherstadt Eisleben
Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld
Einheitsgemeinde Stadt Sangerhausen
Einheitsgemeinde Südharz
Verbandsgemeinde Goldene Aue
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra
Bild: TakeActionOnRadon auf Pixabay