13.10.2021 08:00
Elektronische AU-Bescheinigungen für die Krankenkasse (eAU) ab dem 1. Oktober 2021
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer müssen seit dem 1. Oktober 2021 keine Bescheinigung über ihre Arbeitsunfähigkeit (AU) mehr an ihre Krankenkasse schicken.
Das übernehmen die Arztpraxen direkt, die die Krankschreibungen digital an die Krankenkassen übermitteln.
Zur Vorlage beim Arbeitgeber bekommen Beschäftigte allerdings noch bis Juli 2022 eine ausgedruckte AU-Bescheinigung.
Bild: Klaus Hausmann auf Pixabay