Thüringen verschärft die Coronaschutzmaßnahmen
Das Thüringer Ministerium hat die Landkreise angewiesen, ab dem 18.11. bzw. spätestens 19.11.2021 eine neue Allgemeinverfügung auf Basis der Vorgaben einer Muster-Allgemeinverfügung zu erlassen, die neben 3G auch umfassend 2G als Zugangsmodell voraussetzt.
Für die Mitarbeitenden gilt in diesen Fällen, dass sie zwar als Ungeimpfte und Genesene eine Test vorlegen können. Entscheidend ist jedoch, dass es sich - mit einigen Ausnahmen - um einen PCR-Test handeln muss. Diese Test muss der Mitarbeitende als Zugangsvoraussetzung erbringen und der Arbeitgeber muss ihn an jedem Arbeitstag prüfen.
Unten finden Sie die Muster Allgemeinverfügung des Landes zum Download.
Bild: Michael Piesbergen auf Pixabay
Thüringen - Muster Allgemeinverfügung vom 17. November 2021
Thüringen - Muster Allgemeinverfügung für Landkreise vom 17. November 2021.pdf (128,9 KiB)