G-BA – Sonderregelung für die Arbeitsunfähigkeit – Feststellung per Telefon
Angesichts bundesweit steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert.
Befristet bis nunmehr 31. März 2022 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
Wir stellen Ihnen unten den Beschluss vom 02. Dezember 2021 zum Download zur Verfügung.
Bild: Klaus Hausmann auf Pixabay
G-BA - Beschluss vom 02. Dezember 2021
G-BA - Arbeitsunfähigkeit per Telefon - Beschluss vom 02. Dezember 2021.pdf (132,8 KiB)