Neues aus Thüringen
Thüringen hat heute eine neue Verordnung beschlossen, die nun bis zum 08. Februar 2022 gelten soll. Im Kern wurde die bisherige Verordnung mit kleinen Anpassungen lediglich verlängert.
Hier die Anpassungen im Überblick:
Anpassung der 2G Plus-Regelung
Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für die folgenden Personen die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses:
- Geboosterte
- „frisch“ Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung liegt höchstens drei Monate zurück)
- „frisch“ Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund, gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
- Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung)
Wegfall der Personenobergrenze bei Demonstrationen (zuvor unter freiem Himmel max. 35 Personen erlaubt)
Anpassung der Absonderungsregelungen(gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar 2021) Die Dauer der Absonderung wird auf zehn Tage verkürzt. Symptomfreie Personen können sich in der Regel ab dem siebten Tag “freitesten“. Bereits „geboosterte“ Personen sowie vergleichbare Gruppen (siehe Ausnahmen bei 2G Plus) sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie keine Symptome haben.
Die Verordnung steht unten zum Download zur Verfügung.
Bild: Michael Piesbergen auf Pixabay