01.02.2022 17:47
In Niedersachsen wird mit der ab morgen gültigen neuen Verordnung die Warnstufe 3 mit ein paar kleinen Änderungen bis zum 23. Februar 2022 verlängert.
Im Einzelnen:
- Testpflicht: In § 7 Abs. 6 wurden die Regelungen, unter welchen Voraussetzungen eine Testpflicht entfällt, angepasst an die Vorgaben des RKI und des PEI.
- Beherbergung: Auch in der Warnstufe 3 gilt 2G Plus, wobei die Ausnahmen nach § 7 von der Testpflicht entbinden können.
- Kindertageseinrichtungen: Der Zutritt wurde im Hinblick auf Tests ab dem 15. Februar 2022 geregelt (§ 15)
- Schule: Die tägliche Testpflicht entfällt, wenn die Kinder geboostert sind (§ 16
Die neue Corona-Verordnung sowie die angepasste Absonderungsverordnung vom 01. Februar 2022 finden Sie auch im LogIn-Bereich und unten zum Download.
Bild: Michael Piesbergen auf Pixabay
Niedersachsen - Verordnung vom 01. Februar 2022
Niedersachsen - Verordnung vom 01. Februar 2022 - Lesefassung.PDF (325,5 KiB)
Niedersachsen - Absonderungsverordnung vom 01. Februar 2022
Niedersachsen - Absonderungsverordnung vom 01. Februar 2022.pdf (152,6 KiB)