Energiepreisbremse

von Anja Mertelsmann

Kabinettsbeschluss

„Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)“ sowie „Strompreisbremsengesetz (StromPBG)“

Die Preisbremsen sollen zunächst bis 31. Dezember 2023 gelten und perspektivisch per Rechtsverordnung bis 30. April 2024 verlängert werden.

Die Gesetze durchlaufen nun das parlamentarische Verfahren, das noch im Dezember 2022 abgeschlossen werden soll. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 01. Dezember 2022 geplant. Sie treten am Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Zum Download stehen unten die Entwürfe des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes und des Strompreisbremsengesetzes zur Verfügung.  

Im LogIn-Bereich finden Sie in bewährter Weise folgende weitere Informationen:

Überblickspapier des Kabinetts vom 25. November 2022
FAQs zur Wärme- und Gaspreisbremse
FAQs zur Strompreisbremse
FAQs zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen

Den Mitgliedsunternehmen ist ein ausführliches Rundschreiben zu den Inhalten der Gesetzesentwürfe bereits am 28. November 2022 zugegangen.  
Alle Informationen stehen auch im LogIn-Bereich der Homepage zur Verfügung.  

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