Sachsen-Anhalt: Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus enden heute
Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes.
Danach bleibt es für die Fahrgäste in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen bei der Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen.
Die aktuell noch bis heute, 7. Dezember 2022, geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus.
Geregelt war hier zuletzt praktisch nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Die Verkehrs- und die Gesundheitsminister der Länder konnten sich auf keine einheitliche Regelung einigen. In Niedersachsen gilt z.B. weiter die Pflicht zum Tragen einer Maske auch im öffentlichen Personennahverkehr.