Kurzarbeitergeld - weiter vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Regelung um weitere sechs Monate beschlossen. Bis Ende
Juni 2023 haben Arbeitgeber die Möglichkeit des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Auf diese Weise will die Bundesregierung Unternehmen und Beschäftigten in der aktuellen Krise Planungssicherheit ermöglichen.
Die Erleichterungen im Einzelnen:
- Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent betroffen sind,
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
- Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30. Juni 2023.