Gas- und Wärmepreisbremse

von Anja Mertelsmann

Antragstellung möglich

Das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) regelt das Antragsverfahren. Dieses beginnt mit der Beantragung einer Identitäts- und Plausibilitätsprüfung und ist nur online möglich. Das BMWK hat PricewaterhouseCoopers (PwC) damit beauftragt, die Anträge entgegenzunehmen und zu prüfen. Über die Hausbank des Antragstellers wird der Ergebnisbericht der Prüfung an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übermittelt. Der Antrag ist quartalsweise bis Ende des zweiten Kalendermonats des Quartals zu stellen. Innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der KfW sollen die Auszahlungen getätigt werden. Im ersten Quartal 2023 sollen die Auszahlungen frühestens ab dem 01. Februar 2023 erfolgen.

Inhaltliche Fragen bezüglich der Antragsstellung können per E-Mail an de_gaswaermepreisbremse@pwc.com gerichtet werden. Technische Fragen zur Antragsplattform können unter +49 30 2636 5030 gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Gemeinsame Pressemitteilung BMWK und BMF: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/01/20130109-antragstellung-fur-erstattungsantrage.html

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