Dringende Erinnerung: Anmeldung auf Sicherheitsplattform Gas
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat erneut darauf hingewiesen, dass eine dreistellige Zahl Industrie-Unternehmen mit einer technischen Gas-Anschlusskapazität von mehr als 10 Megawattstunden pro Stunde nach wie vor nicht bei der Sicherheitsplattform Gas angemeldet sind, obwohl sie dazu gesetzlich gemäß §1a (2) GasSV verpflichtet sind.
Die BNetzA erläuterte nun, dass noch immer über 300 Unternehmen nicht registriert seien. Im Falle einer Gasmangellage und Abschalt-/Drosselungsverfügungen seitens der BNetzA, kann sie laut eigenen Angaben keine Rücksicht auf besondere Befindlichkeiten solcher Unternehmen (Produkte, Runterfahrzeiten etc.) nehmen. Außerdem können Verfügungen polizeilich durchgesetzt werden.
Der BDI unterstützt daher noch einmal nachdrücklich die Aufforderung der BNetzA, sich unverzüglich auf der Sicherheitsplattform Gas anzumelden.
Die BNetzA hat angekündigt, als nächsten Schritt ordnungsrechtlich gegen säumige Unternehmen vorzugehen.