Corona zum "Vorletzten"?

von Anja Mertelsmann

Das gilt ab 01. März 2023!

Im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Videoschalte der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister haben sich Bund und Länder auf die weitestgehende Aufhebung noch bestehender Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 01. März 2023 geeinigt.

Im Einzelnen:

  • Beschäftigte in Pflegeheimen, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen: Wegfall regelmäßiger Testungen auf das Coronavirus und der Pflicht zum Tragen einer Maske tragen müssen.
  • Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen: die Testpflicht entfällt.
  • FFP2 Masken: Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen sollen verpflichtet werden, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelung soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April aufrechterhalten werden.

 

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