Ende der Sommerzeit
Die diesjährige Sommerzeit endet am Sonntag, 29. Oktober 2023 um 03:00 Uhr. Zu dieser Zeit wird die Stundenzählung auf 02:00 Uhr zurückgestellt. Wird in der Nacht zum Sonntag, 29. Oktober 2023, eine Stunde länger gearbeitet, liegt Mehrarbeit vor, so dass diese Zeit einschließlich eines evtl. Zuschlages zu vergüten ist. Soweit von der zumindest theoretisch bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, diese zusätzliche Arbeitsdauer anderweitig zu verteilen (z.B. auf 2 Schichten je eine halbe Stunde Verlängerung), ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten.
Die Sommerzeit 2024 beginnt am 31. März 2024 und endet am 27. Oktober 2024.