Telefonische Krankschreibungen sind über den 30. November 2022 hinaus bis zum 31. März 2023 weiter möglich
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 17. November 2022 entschieden, die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum 31. März 2023 zu verlängern. Der Beschluss tritt nach Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft. Die Regelung war bislang bis zum 30. November 2022 befristet.
Der Beschluss steht zum Download zur Verfügung.
Bild: Klaus Hausmann auf Pixabay