BMWK

von Anja Mertelsmann

Preissteigerungen - öffentliche Aufträge

Vergaberecht: BMWK-Rundschreiben zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Rundschreiben mit Hinweisen zum Umgang mit Preissteigerungen in der öffentlichen Auftragsvergabe (Liefer- und Dienstleistungen) vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine veröffentlicht, das Sie im LogIn-Bereich in der Rubrik „Ukraine“ finden. 

In dem Rundschreiben stellt das BMWK klar, dass aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine bzw. in Folge der dadurch verhängten Sanktionen gegen Russland derzeit teils erhebliche Preissteigerungen bei bestimmten Produkten und Rohstoffen zu verzeichnen sind. Dies habe auch unmittelbaren Einfluss auf die Ausführung öffentlicher Aufträge. Zwar gelte grundsätzlich, dass der Auftragnehmer das Risiko von Preisschwankungen zu tragen, mithin die Leistung zum vereinbarten Preis zu erbringen hat. Jedoch stellten die derzeit stark volatilen Preise ein nur schwer kalkulierbares Risiko für die Unternehmen dar. Insoweit können die Auswirkungen der Ukrainekrise als ein außergewöhnliches Ereignis gewertet werden, das den Risikobereich beider Vertragsparteien überschreitet und im Einzelfall eine Vertragsanpassung im Rahmen

Bild: bodkins18 auf pixabay

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