Bundesarbeitsgericht

von Anja Mertelsmann

Neues zu Überstundenvergütung

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 04. Mai 2022

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 4. Mai 2022 (5 AZR 359/21) entschieden, dass die Darlegung der arbeitgeberseitigen Veranlassung und Zurechnung von Überstunden durch den Arbeitnehmer nicht durch das sog. CCOO-Urteil vom 14. Mai 2019 berührt wird. Über die Einzelheiten werden wir informieren, sobald die Entscheidungsgründe vorliegen. 

Unten steht die Pressemitteilung des BAG vom 4. Mai 2022 zum Download. 

Bundesarbeitsgericht - 04. Mai 2022

BAG Pressemitteilung 16-22 - 04. Mai 2022.pdf (398,0 KiB)

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