Bundeskabinett beschließt

von Anja Mertelsmann

Neues zu Corona

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die geplanten Coronamaßnahmen für den Herbst und Winter überarbeitet. Der vom Kabinett gebilligte Entwurf geht nun in den Bundestag und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Zustimmen muss dann auch noch der Bundesrat.

Die Regierung will eine bundesweite Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen einführen. Der vom Kabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht auch eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen vor.

  • Bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren sowie Personal sollen auch medizinische Masken tragen können.
  • In Kliniken und Pflegeheimen soll bundesweit eine Maskenpflicht gelten. Dort soll man vor dem Zutritt auch einen negativen Corona-Test nachweisen müssen.
  • Die Länder haben die Möglichkeit, angepasst zu reagieren. Je nach Corona-Infektionslage sollen die Länder in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung reagieren können. Dazu zählen Maskenpflichten in Bussen und Bahnen des Nahverkehrs sowie in weiteren öffentlich zugänglichen Innenräumen.
  • Halten sich die Infektionszahlen im Rahmen, kann es in einer ersten Stufe Ausnahmen von einer Maskenpflicht in Innenräumen geben. Wenn sich allerdings eine starke Corona-Welle aufbaut, soll die Maskenpflicht ohne Ausnahme gelten.
  • Eine Ausnahme von einer Maskenpflicht soll es geben, wenn man beim Besuch von Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen und in der Gastronomie einen negativen Corona-Test nachweist. Zudem können die Länder Ausnahmen von der Maskenpflicht für jene vereinbaren, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind. Die Ausgestaltung obliegt den Ländern. Veranstalter sollen aber von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und eigene Einlassregeln verhängen können.
  • Länder können zum Schutz des Gesundheitssystems zudem weitergehende Maßnahmen festlegen. Dazu zählen etwa Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen.
  • Ebenso können die Länder eine Testpflicht in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
  • Neu vorgesehen sind Sonderzahlungen von 1000 Euro pro Monat dafür, dass Pflegeheime künftig Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Arzneitherapien für Infizierte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern. Die Einrichtungen sollen für den Aufwand 250 Euro pro Monat bekommen - für Beschäftigte, die die Aufgaben allein oder im Team übernehmen, soll es insgesamt 750 Euro geben.
  • Weitere Regelungen sollen bis zum 07. April 2023 verlängert werden:

- die Ermächtigungsgrundlagen für die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, 

- die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) 

- die Coronavirus-Testverordnung (TestV) sowie

- die Geltungsdauer der Coronavirus-Impfverordnung 

- die Regelungen zur Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld im Falle von Betreuungsbedarf auch bei nichterkrankten Kindern 

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