Corona Sonderregelungen Familien und Pflege

von Anja Mertelsmann

Verlängerung bis zum 30. Juni 2022

Sonderregelungen im Pflege- und Familienpflegezeitgesetz über den 31. März 2022 hinaus bis zum 30. Juni 2022

Das Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19- Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen ist am 25. März 2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Das Gesetz enthält u.a. die Sonderregelungen im Pflege- und Familienpflegezeitgesetz über den 31. März 2022 hinaus bis zum 30. Juni 2022.

Unten finden Sie den Download. 

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