Coronavirus-Testverordnung

von Anja Mertelsmann

Verlängerung bis zum 29. Juni 2022

Coronavirus Testverordnung bis zum 29. Juni 2022 verlängert

Bezüglich der Verlängerung der Coronavirus-Testverordnung und damit auch der Bürgertests schien es im zuständigen Bundesgesundheitsministerium (BMG) in den vergangenen Tagen viele Diskussionen gegeben zu haben. Eigentlich wäre die Verordnung am 31. März 2022 ausgelaufen.

Am Mittwochnachmittag veröffentlichte das BMG nun die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung im Bundesanzeiger.

Nun gilt: Die kostenlosen Bürgertests laufen bis zum 29. Juni 2022 weiter. Der Anspruch gilt dabei für alle, wie bislang auch. Im Gegensatz zu den Entwürfen sind danach aber auch keine Ausnahmen mehr vorgesehen, die Testverordnung tritt am 29. Juni 2022 außer Kraft.

Allerdings ist auch keine Übergangsfrist zwischen dem Auslaufen der Bürgertests und Außerkrafttreten der Testverordnung mehr vorgesehen. Die Testverordnung finden Sie im Anhang.

 

 

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