Coronavirus Testverordnung

von Anja Mertelsmann

Neufassung schränkt kostenfreie Tests ein

Neue Corona-Testverordnung

Ab dem 30. Juni 2022 gilt eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung (TestV). Die Dritte Verordnung zur Änderung der TestV wurde am 29. Juni 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Corona-Schnelltests sind ab 30. Juni 2022 nicht mehr für alle Bürger kostenlos.

Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben weiterhin folgende Personengruppen:

  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist
  • Personen, die Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern besuchen wollen
  • Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder gelebt haben

Für folgende Personengruppen wird für den Antigen-Schnelltest künftig ein Eigenanteil von drei Euro erhoben werden:

  • Personen, die am selben Tag eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden oder zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden.
  • Personen, die durch die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige "erhöhtes Risiko" erhalten haben

Die Neufassung der TestV stellen wir Ihnen im LogIn-Bereich und unten zum Download zur Verfügung.

Coronavirus Testverordnung vom 29. Juni 2022

Bund - Corona-Virus-Testverordnung vom 29. Juni 2022.pdf (217,1 KiB)

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