BDA - Aktualisierte Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Im LogIn-Bereich erhalten Sie einen aktualisierten Fragen- und Antwortkatalog für Arbeitgeber zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Bei der Aktualisierung hat die BDA unter anderem die zwischenzeitlich vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) genehmigten Gemeinsamen Grundsätze für die Meldung von Arbeitsunfähigkeitszeiten im Rahmen des Datenaustausches (eAU - §109 Abs.1 SGB IV i.V.m. §125 Abs. 5 SGB IV) sowie die Verpflichtung der Vertragsärzte zur Nutzung des eAUVerfahrens gemäß Bundesmantelvertrag Ärzte seit dem 1. Juli 2022 berücksichtigt.
Darüber hinaus möchten wir Sie auf ein Kurzvideo des AOK Bundesverbandes hinweisen, in dem das eAU-Verfahren für Arbeitgeber anschaulich erklärt wird. Das Video können Sie unter www.aok.de/fk > Sozialversicherung > Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren > Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abrufen. Zur Umsetzung des Datenaustauschs elektronische Arbeitsunfähigkeit ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weiterhin mit allen Beteiligten (Kassenärztliche Bundesvereinigung, GKV-Spitzenverband und Bundesgesundheitsministerium sowie Bundesarbeitsministerium) im Austausch und begleitet den Prozess der Einführung für die Arbeitgeber.
Zu den weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.