Energiekostenzuschuss

von Anja Mertelsmann

Beantragung ab heute 10:00 Uhr möglich

Anträge auf Zuschusszahlungen wegen hoher Energiekosten ab sofort beim BAFA möglich

Nach Genehmigung der EU-Kommission gestern ist ab heute Vormittag, 10.00 Uhr, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das
ELAN-K2-Online-Portal für die Antragstellung auf Bundes-Zuschusszahlungen wegen der hohen Energiekosten freigeschaltet.

Weitere Informationen sowie die nötigen Formulare finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Energiekostendaempfungsprogramm_node.html

sowie beim Bundesfinanzministerium:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2022/07/2022-07-14-hilfsprogramm-energieintensive-industrie-startet.html

Die Bundesregierung bezuschusst mit diesem Programm einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit
sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat.
Der Anteil bemisst sich in drei Stufen nach der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich folgendermaßen:
a) 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu 2 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den
Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
b) 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Millionen Euro erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des TCF wird für die Berechnung
des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung
darf nicht 80 % des Betriebsverlusts übersteigen.
c) 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Millionen Euro erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren
(u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen.

Die Richtlinie, weiterführende Hinweise und den Link zur Antragsplattform finden Sie dann unter www.bafa.de/ekdp.
Da das BAFA ab sofort für das Programm zuständig ist, sind bei Fragen die dortigen Kollegen direkt zu kontaktieren (z. B. unter ekdp@bafa.bund.de).
Aufgrund von Betrugspräventionsmaßnahmen werden Unternehmen, die dem BAFA gut bekannt sind, schneller Zahlungen erhalten als ihm unbekannte
Unternehmen. Das BAFA will alles daransetzen, die Auszahlungen der Phase 1 unverzüglich und spätestens bis Ende Dezember zu veranlassen.

Bild: bodkins18 auf pixabay

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