Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission schlägt eine Gas- und Wärmepreisbremse vom kommenden Frühjahr an vor.
Im Einzelnen: Noch in diesem Jahr sollen Haushalte und Gewerbe eine Sonderzahlung in Höhe einer Gas-Monatsrechnung erhalten. Der Bund solle dabei einmalig die jeweiligen Abschlagszahlungen für Gas etwa im Dezember übernehmen.
Die Gaspreisbremse soll vom März 2023 bis Ende April 2024 gelten. Für kleine und mittlere Unternehmen und private Haushalte soll sie die Preise auf 12 Cent je Kilowattstunde Gas brutto begrenzen. Dabei wird aber eine Grenze bei bis zu 80 % des geschätzten Jahresverbrauchs zugrunde gelegt. Ein gedeckelter Preis soll auch für Fernwärme gelten, hier sind es 9,5 Cent.
Für die Industrie gilt von Januar 2023 an eine Deckelung des Beschaffungspreises auf 7 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Experten bei der Politik Gehör finden. Auch das soll bis Ende April 2024 gelten, hier werden aber nur 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs berücksichtigt.
Letztlich ist nun die Bundesregierung an der Reihe die Vorschläge zu diskutieren und in Gesetzesvorlagen zu gießen.
Der Bericht der Expert*innen kann in der Verbandsgeschäftsstelle angefordert und im LogIn-Bereich heruntergeladen werden.
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