Entlastungspaket III
Die Bundesregierung hat am 3. September das Entlastungspaket III zur Abmilderung der inflationsbedingten Belastungen in Höhe von € 65 Mrd. beschlossen. Dabei kommen aus unserer Sicht die Unternehmen zu kurz und es besteht weiterer Entlastungsbedarf.
Aus Unternehmenssicht sind die wichtigsten Maßnahmen folgende:
- Die Verdienstgrenze für sogenannten Midi-Jobs wird auf € 2.000,- angehoben.
- Ab dem 1. Januar 2023 soll es zu einem Abbau der kalten Progression kommen. Die Höhe ist noch unklar.
- Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss in Höhe von € 3.000,- zur Minderung von Einkommensverlusten zahlen dürfen.
- Programm für energieintensive Industrien, die ihre gestiegenen Kosten nicht weitergeben können.
- Förderung von Investitionen in Energieeffizienz
- Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen.
- Verlängerung der Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September hinaus.
- Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7 %.
- Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 %.
- Entfristung der Home-Office-Pauschale.
Die gesamten Ergebnisse des Koalitionsausschusses können Sie im LogIn-Bereich herunterladen.