Entlastungspaket III

von Anja Mertelsmann

Maßnahmen aus Unternehmenssicht

Entlastungspaket III

Die Bundesregierung hat am 3. September das Entlastungspaket III zur Abmilderung der inflationsbedingten Belastungen in Höhe von € 65 Mrd. beschlossen. Dabei kommen aus unserer Sicht die Unternehmen zu kurz und es besteht weiterer Entlastungsbedarf.

Aus Unternehmenssicht sind die wichtigsten Maßnahmen folgende:

  • Die Verdienstgrenze für sogenannten Midi-Jobs wird auf € 2.000,- angehoben.
  • Ab dem 1. Januar 2023 soll es zu einem Abbau der kalten Progression kommen. Die Höhe ist noch unklar.
  • Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten einen steuer- und abgabenfreien Zuschuss in Höhe von € 3.000,- zur Minderung von Einkommensverlusten zahlen dürfen.
  • Programm für energieintensive Industrien, die ihre gestiegenen Kosten nicht weitergeben können.
  • Förderung von Investitionen in Energieeffizienz
  • Verlängerung des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen.
  • Verlängerung der Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld über den 30. September hinaus.
  • Absenkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7 %.
  • Absenkung der Umsatzsteuer auf Gas auf 7 %.
  • Entfristung der Home-Office-Pauschale.

Die gesamten Ergebnisse des Koalitionsausschusses können Sie im LogIn-Bereich herunterladen.

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