Hinweisgeberschutzgesetz

von Anja Mertelsmann

Was kommt auf Sie zu?

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems

Das Bundeskabinett hat in Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie ein verpflichtendes Hinweisgeberschutz-System beschlossen, die für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und in Sonderfällen auch bei weniger Mitarbeitenden gelten soll.

Hinweisgeber, die beabsichtigen Informationen über einen (vermeintlichen) Verstoß zu melden, sollen wählen können, ob sie sich an eine beim Arbeitgeber intern eingerichtete Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden. Durch die Umsetzung der neuen Bestimmungen ergeben sich teils neue, teils wesentlich veränderte Anforderungen für die betriebliche Praxis.

Es bietet sich daher an, erste Schritte zur Implementierung der neuen Regelungen bereits jetzt zu prüfen.

Die sich in diesem Zusammenhang ergebenden rechtlichen Fragestellung hat die BDA anhand eines FAQ-Papiers erörtert. Dieses kann in der AGV Geschäftsstelle angefordert werden. Ziel ist es, Hilfestellungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu geben. Dabei orientiert sich die erste Fassung am Stand des Gesetzentwurfs vom 27. Juli und wird im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens weiterentwickelt.

Wir werden weiter informieren.

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