Handlungsempfehlungen zur Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems
Das Bundeskabinett hat in Umsetzung der Whistleblowing-Richtlinie ein verpflichtendes Hinweisgeberschutz-System beschlossen. Den Regierungsentwurf können Sie hier abrufen.
Hinweisgeber, die beabsichtigen Informationen über einen (vermeintlichen) Verstoß zu melden, sollen wählen können, ob sie sich an eine beim Arbeitgeber intern eingerichtete Meldestelle oder an eine externe Meldestelle wenden. Durch die Umsetzung der neuen Bestimmungen ergeben sich teils neue, teils wesentlich veränderte Anforderungen für die betriebliche Praxis.
Es bietet sich daher an, erste Schritte zur Implementierung der neuen Regelungen bereits jetzt zu prüfen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Tochtergesellschaft Dienstleistungsgesellschaft der Niedersächsischen Wirtschaft (DNW) der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V., bei dem wir Mitglied sind, für alle Betroffenen ein Rahmenabkommen mit der Firma LegalTegrity geschlossen hat. Weitere Informationen können Sie in der AGV Geschäftsstelle anfordern. AGV-Mitglieder können die reduzierten Konditionen in Anspruch nehmen.