Empfehlung des RKI vom 02. Mai 2022
Wie in den Medien angekündigt hat das Robert Koch Institut nunmehr mit Datum vom 02. Mai 2022 die Empfehlungen für die Anordnung von Isolation und Quarantäne geändert.
Für nachweislich positiv getestete Personen gilt generell Folgendes:
ANORDNUNG zur Isolation für 5 Tage
Dringende EMPFEHLUNG: wiederholte (Selbst-) Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnelltest und Selbstisolation bis der Test negativ ist.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen gilt: grundsätzlich wie für die Allgemeinbevölkerung
ABER ZUSÄTZLICH als Voraussetzung für die Wiederaufnahme der Tätigkeit:
Wenn zuvor 48 Stunden Symptomfreiheit, mit frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen Antigentest oder PCR-Test, wobei ein Nachweis durch Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich ist.
Alles weitere finden Sie auf der Homepage des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Quarantaene/Absonderung.html