Die Ministerpräsident*innen haben gestern mit dem Bundeskanzler sowohl zur Corona-Situation in Deutschland als auch zur Ukraine-Krise getagt.
Die Bundesregierung hat die lauten Rufe der Länder, die Sonderregelungen im Infektionsschutzgesetz am 20. März 2022 nicht auslaufen zu lassen nicht erhört. Der Bund vertritt die Auffassung, dass die Öffnung für die Länder in Hotspotregionen weitere Maßnahmen in den Länderverordnungen zu regeln ausreichenden Schutz gewährt. Dieser Übertragung der Verantwortung ohne klare Definitionen, wann eine Region eine Hotspotregion ist, haben die Länder eindeutig bemängelt. Die Streitigkeiten über die Verantwortlichkeiten sind allseits bekannt und im Ergebnis haben die Länder überwiegend - auch im Harz - angekündigt, von der Möglichkeit der Übergangsverordnung bis 02. April 2022 Gebrauch zu machen. Das Infektionsschutzgesetz passiert heute Bundestag und Bundesrat und tritt dann am Wochenende in Kraft.
Die Länder müssen noch ihre Verordnungen beschließen und verkünden. Dies steht ebenfalls heute und morgen an.
Unten haben stehen die Beschlüsse der MPK von gestern zum Download bereit. Der Beschluss zu Corona behandelt die Protokollnotizen der Ländern, der weitere Beschluss die Absprachen zum Umgang der Länder mit der Ukraine-Krise.
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