Niedersachsen hat soeben die Absonderungsverordnung bis zum 25. Mai 2022 verlängert, ohne Anpassungen bei Isolation und Quarantäne vorzunehmen. In den Erläuterungen wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Änderung dieser Verordnung auch vor Laufzeitende jederzeit möglich ist.
Wir gehen daher davon aus, dass nach der Empfehlung des RKI zur Abkürzung der Isolation, die in der nächsten Woche erwartet wird, auch eine Anpassung der Verordnung erfolgen wird.
Unten kommen Sie zum Download der Verordnung.
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