Absonderungsverordnung vom 06. Mai 2022
Mit Wirkung vom 07. Mai 2022 bis zum 04. Juni 2022 wird die Isolation auch in Niedersachsen entsprechend den Empfehlungen des RKI auf 5 Tage reduziert, wobei Symptomfreiheit von 48 Stunden erforderlich ist. Für den Bereich des Gesundheitswesens und der Pflegeinrichtungen ist auch ein negativer Test erforderlich.
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der Verordnung, die unten zum Download steht.