Die 17. Eindämmungsverordnung tritt am 3. April 2022 in Kraft und gilt bis zum 30. April 2022.
Sachsen-Anhalt setzt mit der neuen Eindämmungsverordnung lediglich die nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes zulässigen niedrigschwelligen Schutzmaßnahmen um. Die Regelungen umfassen im Wesentlichen die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie Testpflichten in bestimmten Bereichen. Die Verordnung steht unten zum Download zur Verfügung.
So genannte Hotspot-Regelung wurden bisher nicht erlassen. Damit könnten weitere Eindämmungsmaßnahmen festgelegt werden, darunter Maskenpflicht, Abstandsgebote und Zugangsregelungen.
Die Landesregierung wird prüfen, diese zu beantragen, wenn von einem oder mehreren Landkreisen oder kreisfreien Städten aufgrund einer konkreten Gefahr oder einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage ein entsprechendes Ersuchen an die Landesregierung herangetragen werden würde.
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