Tarifverträge Gebäudereinigerhandwerk

von Anja Mertelsmann

Was gilt ab 01. Oktober 2022

Tarifabschluss für die Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) einigten sich für die rd. 700.000 Beschäftigten auf einen Tarifabschluss mit folgenden Eckpunkten:

Laufzeit:
27 Monate (1. Oktober 2022 – 31. Dezember 2024)

Entgelt:
Zum 1. Oktober 2022 steigt die derzeit allgemeinverbindlich erklärte Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) von 11,55 Euro auf 13,00 Euro (+ 12,55 Prozent) und zum 1. Januar 2024 auf 13,50 Euro (+ 3,85 Prozent).

Die derzeit ebenfalls allgemeinverbindlich erklärte Lohngruppe 6 (Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung) wird zum 1. Oktober 2022 von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) sowie zum 1. Januar 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent) angehoben. Ferner werden die Entgelte aller weiteren Lohngruppen zum 1. Oktober 2022 um jeweils einen Euro angehoben.

Ausbildungsvergütungen:
Bis zum Laufzeitende im Jahr 2024 steigen die Ausbildungsvergütungen je nach Lehrjahr auf 900, 1.035 und 1.200 Euro.

Sonstiges:
Für die beiden Lohngruppen 1 und 6 wird eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum 1. Oktober 2022 angestrebt. 

Bild: Sebastian Ganso auf pixabay

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