Ukraine-Krise

von Anja Mertelsmann

REPowerEU und staatliche Beihilfen

REPowerEU und staatliche Beihilfen: Befristeter Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland

Die Europäische Kommission hat im Vorfeld des Europäischen Rates vom 24./25. März 2022 ihre Mitteilung zum befristeten Krisenrahmen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Invasion der Ukraine durch Russland vorgelegt, die wir in der deutschen Fassung beilegen. Damit sollen, wie in der REPowerEU-Mitteilung der Europäischen Kommission angekündigt, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Krieges abgefedert und stark betroffene Unternehmen und Branchen koordiniert und unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen von den Mitgliedstaaten unterstützt werden können. Die Umsetzung erfolgt in den Mitgliedsstaaten.

Die Mitteilung finden Sie hier: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:71767319-9f0a-11ec-83e1-01aa75ed71a1.0019.02/DOC_1&format=PDF.

In dem auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützten Befristeten Krisenrahmen wird anerkannt, dass das Wirtschaftsleben der gesamten EU beträchtlich gestört ist. Als besonders drastisch stellen sich derzeit die außergewöhnlich starken Erhöhungen der Gas- und Strompreise dar, die die Unternehmen möglicherweise nicht weitergeben oder denen sie sich kurzfristig nicht anpassen können.

Eine vorübergehende Unterstützung durch Beihilfen könnte daher die Folgen für ansonsten gesunde Unternehmen abfedern, die mit den steilen Kostensteigerungen infolge der geopolitischen Krise 2022 konfrontiert sind, und auch den Inflationsdruck durch Energiepreissteigerungen verringern.

Im Rundschreiben werden ausführlich informieren. 

Bild: bodkins18 auf pixabay

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