Aktivrente

Regierungsbeschluss

Steuerliche Arbeitsanreize: Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf Aktivrente

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) verabschiedet.

Im Gegensatz zum Referentenentwurf haben sich nur geringfügige Änderungen ergeben. Eine Neuerung ergibt sich in einem neu eingefügten Artikel 3, in dem festgehalten wird, dass durch die Aktivrente steuerfrei gestellte Lohnbestandteile nicht auch sozialbeitragsfrei sind.

Weiteres Verfahren: Der Gesetzesentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat beraten. Die erste Beratung im Bundestag wird am 13. November erfolgen, die Anhörung im Finanzausschuss am 3. Dezember und die abschließende 2./3. Lesung am 5. Dezember. Der Bundesrat wird am 21. November die erste Beratung durchführen und sich am 19. Dezember abschließend in zweiter Beratung befassen. Wir werden Sie über den Fortgang informieren.

 

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