Energie: Industriestrompreis - BAFA veröffentlicht Antragsfristen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Fristen für die Beantragung von Entlastungen über den Industriestrompreis (ISP) bekanntgegeben. Diese endet für das Abrechnungsjahr 2026 am 31. März 2027. Die Anlage von entsprechenden Entlastungsanträgen soll nach Angabe des BAFA ab Dezember 2026 möglich sein. Mit dem Antrag sind auch alle Nachweise einzubringen. Der Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers (ab einem beantragten anrechenbaren Stromverbrauch von 10 GWh) kann bis zum 31. Mai 2027 nachgereicht werden.
Sofern ein Antragsteller eine Antragsberechtigung für die Strompreiskompensation (SPK) hat und diese für das Abrechnungsjahr 2026 ebenfalls beantragt, gilt laut BAFA eine verlängerte Antragsfrist bis zum 15. Juli 2027. Der Referenzpreis für das Abrechnungsjahr 2026 im ISP beträgt 87,44 Euro je MWh (Differenzpreis beträgt entsprechend 37,44 Euro je MWh).
Hinweise zu den Antragsfristen finden Sie unter Aktuelle Hinweise auf der Webseite des BAFA: https://www.bafa.de/DE/Energie/Indurstriestrompreis/industriestrompreis_node.html