BMAS: Kabinett beschließt neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Ausländische Fachkräfte sollen künftig leichter nach Deutschland kommen können. Dafür hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen.
Der umfangreiche Gesetzgebungsentwurf umfasst folgende Eckpunkte:
- Wer einen in Deutschland erworbenen oder anerkannten Abschluss hat, soll künftig jede
qualifizierte Beschäftigung ausüben können. - Künftig wird Fachkräften die Einwanderung ermöglicht, wenn sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss haben. Es ist jedoch eine Gehaltsschwelle bei der Beschäftigung im Inland einzuhalten oder der Arbeitgeber muss tarifgebunden sein. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in
Deutschland anerkannt sein. Künftig wird es möglich sein, den Berufsabschluss erst nach Einreise in Deutschland anerkennen zu lassen. Dafür müssen sich Fachkräfte und Arbeitgeber zu einer Anerkennungspartnerschaft verpflichten. - Neu eingeführt wird eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und das Potenzial des mitziehenden Ehe- oder Lebenspartners. Schon während der Arbeitsplatzsuche ist eine Beschäftigung im Umfang
von bis zu 20 Wochenstunden erlaubt, auch eine Probebeschäftigung bei einem zukünftigen Arbeitgeber für bis zu zwei Wochen.