Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - BQ-Portal bietet kostenlose Schnittstelle für Unternehmen
Unternehmen, die ausländische Fachkräfte suchen, oder eine Bewerbung mit einem ausländischen Zeugnis vorliegen haben, stehen vor der Herausforderung, die ausländische Qualifikation im Vergleich zu unseren Berufsabschlüssen einschätzen und bewerten zu müssen. In reglementierten Berufen ist eine Anerkennung der Qualifikation sogar zwingende Voraussetzung im Prozess für die Visaerstellung und Einwanderung.
Hier setzt das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen (BQ-Portal) an. Seit 2011 werden auf einer onlinebasierten Wissens- und Arbeitsplattform alle relevanten Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen gebündelt und stetig erweitert.
Was bietet die neue Schnittstelle (BQ-API) für Unternehmen?
- Unternehmen können die BQ-Berufsprofile direkt in ihr internes System integrieren und müssen nicht mehr den Umweg über die Website des BQ-Portals gehen.
- BQ-API macht Ausbildungsinhalte strukturiert sichtbar - und verbessert Matching, Suche sowie Empfehlungen für Weiterbildung.
Welche Vorteile bietet diese Integration?
- weniger Aufwand durch standardisierte Berufs-/Kompetenzprofile direkt im HR-/LMS-/ATS-System
- schnellere Prozesse von Stellenprofil bis Qualifizierungsplan
- Stellenanforderungen werden vergleichbar und strukturiert beschrieben
- Qualifizierungsbedarfe sind aus Berufsprofilen systematisch ableitbar
Zusätzliche Informationen finden Sie im Faktenblatt und auf der Website des BQ-Portals.
Das Herzstück des BQ-Portals sind die Länder und Berufsprofile, die gemeinsam mit den Berufskammern erstellt wurden. In mittlerweile über 108 Länderprofilen werden Informationen zum Aufbau, Regelungen und zur historischen Entwicklung der Berufsbildungssysteme bereitgestellt. Dazu kommen insgesamt über 6.500 Berufsprofile, die Informationen zu Inhalt, Praxisanteil und Dauer verschiedener ausländischer Berufsabschlüsse abbilden.
Visastellen und Ausländerbehörden können künftig direkt auf das Dokument im Ausländerzentralregister zugreifen. Arbeitgeber erhalten eine digitale Kopie über das Postfach in ihrem BA-Account. Ein gedrucktes Original ist damit künftig nicht mehr erforderlich, der zusätzliche Versand eines fälschungssicheren Dokumentes an den ausländischen Beschäftigten bzw. ihre Arbeitgeber entfällt.