Bürokratie-Treiber

IAB-Studie vorgelegt

Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat die Ergebnisse einer Betriebsbefragung zur Entwicklung der Belastung der deutschen Betriebe durch Bürokratie in den letzten drei Jahren veröffentlicht.

In den vergangenen drei Jahren wird ein deutlicher Anstieg der Belastung durch Bürokratie verzeichnet. Im Durchschnitt wurde die Belastung auf einer Skala von 1 (sehr niedrig) bis 10 (sehr hoch) mit einem Wert von 6,8 angegeben und ist damit in den letzten drei Jahren um mehr als einen Skalenpunkt angestiegen.

Die wahrgenommene Belastung dabei steigt mit zunehmender Betriebsgröße an.

Zugleich die ein überproportionaler Anstieg der von Kleinstbetrieben (weniger als 10 Beschäftigte) angegebenen hohen Belastungswerte (8 und mehr) – von 15 % auf 41 % – zu verzeichnen.

Zur Umsetzung der bürokratischen Anforderungen stellten durchschnittlich 11 % der Betriebe zusätzliches Personal ein. Die Befragung ergab insgesamt 325.000 Neueinstellungen zur Bürokratiebewältigung. Bei den mittelgroßen (50 bis 249 Beschäftigte) und großen Betrieben (mehr als 250 Beschäftigte) liegt der Wert sogar bei 30 %, bei Kleinstbetrieben hingegen nur bei 7 %. Da prozentual die Kleinstbetriebe jedoch drei Viertel aller Betriebe ausmachen, entfällt fast ein Drittel aller zusätzlichen Einstellungen auf diese.

Einen Anstieg der Bürokratiekosten in den letzten drei Jahren gaben 80 % aller und 88 % der mittelgroßen Betriebe an. Einen Produktivitätsverlust als negative Folge der gestiegenen Bürokratiekosten gaben 55 % aller Betriebe an. Für 19 % der Betriebe stellte sich dieser zugleich als Wettbewerbsnachteil dar. Von den international stark vernetzten Betrieben gaben sogar 61 % eine Produktivitätsverlust an. Hieraus wird eine Schwächung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit geschlussfolgert.

Hinzu kommen Investitions- (19 % der Betriebe) und Innovationshemmnisse (16 %) aufgrund der gestiegenen Aufwendungen. Als mögliche langfristige Folgen werden Schwächungen der Betriebsdynamik, ein geringeres Produktionspotential und ein niedrigeres Wachstum aufgezeigt.

Eine besondere Belastung wird der DS-GVO bescheinigt (68 % aller Betriebe, 89 % der großen und 85 % der mittelgroßen Betriebe). Die drittgrößte Belastung geht vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus. Diese wird von 14 % aller, 64 % der großen und 48 % der mittelgroßen Betriebe genannt. Generell ist die angegebene Belastung umso größer, je größer der Betrieb ist. Daneben sind branchenabhängige Unterschiede bei der Belastung durch Gesetze und Verordnungen zu erkennen.

Bewertung der BDA: Die Ergebnisse der Studie zeigen klar: Bürokratie dient als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, führt zu höheren Kosten und geringerer Produktivität. Die zunehmende bürokratische Belastung ist kein Garant für Rechtssicherheit, sondern eine Last für die im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Zu Recht wird die DSGVO als Beispiel genannt. So lädt – v. a. auch im Arbeitsrecht – der Auskunftsanspruch aus Art. 15 DS-GVO zum Missbrauch ein. Vor dem Hintergrund eines bereits sehr hohen Datenschutzstandards durch die DS-GVO wäre ein zusätzliches Goldplating mit einem nationalen Beschäftigtendatengesetz daher der gänzlich falsche Weg. Der Beschäftigtendatenschutz sollte abschließend in der DS-GVO geregelt werden. Die DS-GVO muss im Übrigen generell auf den Prüfstand der EU.

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