Corona zum "Vorletzten"?

Das gilt ab 01. März 2023!

Im Rahmen einer kurzfristig einberufenen Videoschalte der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder mit dem Bundesgesundheitsminister haben sich Bund und Länder auf die weitestgehende Aufhebung noch bestehender Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 01. März 2023 geeinigt.

Im Einzelnen:

  • Beschäftigte in Pflegeheimen, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen: Wegfall regelmäßiger Testungen auf das Coronavirus und der Pflicht zum Tragen einer Maske tragen müssen.
  • Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen: die Testpflicht entfällt.
  • FFP2 Masken: Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen bzw. therapeutischen Einrichtungen sollen verpflichtet werden, weiterhin eine FFP2-Maske zu tragen. Diese Regelung soll bis zum Auslaufen der entsprechenden Normen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April aufrechterhalten werden.

 

Zurück zur Newsübersicht

Kurz die Cookies, dann geht's weiter

Auf unseren Seiten werden sog. Cookies eingesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die für die Dauer Ihrer Browser – Sitzung im Zwischenspeicher Ihres Internetbrowsers (sog. Session-Cookies) oder für eine gewisse Dauer (sog. permanent – Cookies) auf Ihrer Festplatte gespeichert werden.