Validierungsmessung zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) weist darauf hin, dass das Statistische Bundesamt derzeit eine Befragung zur Validierung des Erfüllungsauf-wands der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) durchführt. Die tatsächlichen Be- und Entlastungen gesetzlicher Regelungen sollen dadurch sichtbar werden.
Ziel ist es, insbesondere den zeitlichen Aufwand und die Sachkosten in den Unterneh-men sowie bestehende bürokratische Hemmnisse und Verbesserungspotenziale zu erfassen.
Die BDA bittet daher Unternehmen, die Befragung zu unterstützen und über den nachfolgenden Link RV4963_eAU_Wirtschaft teilzunehmen.
Die Bearbeitung dauert nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwa 10 Minuten.
Antworten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes ausschließlich für den o. g. Zweck verarbeitet. Sie werden streng vertraulich behandelt und in anonymisierter Form ausgewertet, so dass Rückschlüsse auf Ihre Angaben nicht möglich sind.
Weitere Informationen können dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden.
Der Befragungszeitraum endet am 30. Oktober 2026.
Sollten Fragen auftauchen, können Sie sich telefonisch sowie per E-Mail direkt an Laura Thornton (Tel.: 0611 75 2461, laura.thornton@destatis.de) oder Johanna Röhrig (Tel.: 0611 75 4582, johanna.roehrig@destatis.de) wenden.