Mit der Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) in deutsches Recht gelten künftig strengere Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung und Kommunikation gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Betroffen sein können beispielsweise Aussagen auf Websites und Social Media, in Anzeigen, Flyern und Broschüren sowie in Produkt- und Angebotsbeschreibungen.
Besonders relevant sind unter anderem:
- allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ oder „grün“,
- Aussagen zu konkreten Umwelt- oder Klimavorteilen,
- Nachhaltigkeitssiegel und entsprechende Auszeichnungen,
- Aussagen über zukünftige Umweltziele,
- Aussagen, die sich auf ein gesamtes Produkt, Angebot oder Unternehmen beziehen, obwohl tatsächlich nur ein Teilbereich gemeint ist.
Grundsätzlich sollten entsprechende Aussagen konkret, nachvollziehbar und belegbar sein. Auch Bilder, Symbole und andere Darstellungen können relevant sein, wenn dadurch ein bestimmter Umwelt- oder Nachhaltigkeitsvorteil vermittelt wird.
Die IHK Braunschweig hat eine kompakte Übersicht mit weiteren Informationen veröffentlicht: https://www.ihk.de/braunschweig/wirtschaft-online/rubriken/gruender-in-des-monats/agenda-26-6-greenwashing-7161066