Die diesjährige Sommerzeit endet am Sonntag, 27. Oktober 2024 um 03:00 Uhr. Zu dieser Zeit wird die Stundenzählung auf 02:00 Uhr zurückgestellt.
Wird in der Nacht zum Sonntag, 27. Oktober 2024, eine Stunde länger gearbeitet, liegt Mehrarbeit vor, so dass diese Zeit einschließlich eines evtl. tarifvertraglichen Zuschlages zu vergüten ist. Soweit von der zumindest theoretisch bestehenden Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, diese zusätzliche Arbeitsdauer anderweitig zu verteilen (z.B. auf 2 Schichten je eine halbe Stunde Verlängerung), ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten.
Die Sommerzeit 2025 beginnt am 30. März 2025 und endet am 26. Oktober 2025.