Die UVN informieren: Als Antwort auf das US-amerikanische Gesetz zur Reduzierung der Inflation (engl. Inflation Reduction Act) hat die EU-Kommission am 1. Februar 2023 ihren „grünen Industrieplan“ vorgelegt. Damit möchte sie die Wettbewerbsfähigkeit CO2-neutralen Industrie in Europa stärken und den schnellen Übergang zur Klimaneutralität unterstützen. Der Plan soll auf der informellen Tagung des Europäischen Rates am 9./10. Februar 2023 erörtert werden. Er basiert auf vier Säulen, die in der Folge erst noch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden sollen:
Säule 1: Vereinfachung des Rechtsrahmens
Säule 2: Ein schnellerer Zugang zu Finanzmitteln
Säule 3: Die Verbesserung von Fähigkeiten
Säule 4: Ein offener Handel für widerstandsfähige Lieferketten
Im Mittelpunkt der Debatte um den Inflation Reduction Act steht die Neuregelung der Förderung von Elektroautos. Diese erhalten künftig Steuergutschriften, wenn wesentliche Komponenten aus Nordamerika stammen und die Endmontage dort erfolgt. Dies stellt einen Wettbewerbsnachteil für europäische Hersteller dar. Die EU versucht daher, über die Umsetzungsrichtlinien Einfluss zu nehmen und konnte z.B. schon eine Ausnahme für Leasingfahrzeuge erwirken.