Inflationsausgleichsprämie

von Anja Mertelsmann

FAQ aktualisiert

FAQ des Bundesministeriums für Finanzen zur Inflationsausgleichsprämie aktualisiert

Arbeitgeber können noch bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt bis zu 3.000 € gewähren. Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Leistung des Arbeitgebers, die wird gefördert, indem ihre Auszahlung steuer- und sozialabgabenfrei ist. Dies gilt aber nur, wenn die gesetzlichen Bedingungen für die Förderung eingehalten werden.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sein FAQ zur Inflationsausgleichsprämie aktualisiert und veröffentlicht. Sie können die aktualisierte FAQ "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-12-07-FAQ-Inflationsausgleichspraemie.html" hier abrufen.

Der AGV stellt seinen Mitgliedsunternehmen gerne ein Muster zur Verfügung.

Zurück zur Newsübersicht

Kurz die Cookies, dann geht's weiter

Auf unseren Seiten werden sog. Cookies eingesetzt. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die für die Dauer Ihrer Browser – Sitzung im Zwischenspeicher Ihres Internetbrowsers (sog. Session-Cookies) oder für eine gewisse Dauer (sog. permanent – Cookies) auf Ihrer Festplatte gespeichert werden.